
Die deutsche Bauwirtschaft hält einen traurigen Rekord: hier passieren mehr als doppelt so viele Arbeitsunfälle wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft!
Zur Verbesserung des Arbeitsschutzes am Bau trat daher 1998 die sogenannte Baustellen-Verordnung in Kraft, die erhebliche rechtliche Konsequenzen für alle Baubeteiligten, insbesondere den Bauherrn zur Folge hat. So muss der Bauherr z.B. umfangreiche Bauvorhaben der zuständigen Behörde vor Beginn ankündigen oder durch Erstellung sogenannter SiGe-Pläne, die Aspekte des Arbeitsschutzes bereits in der Planungsphase des Bauvorhabens berücksichtigen.
Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, sind zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährung darüberhinaus ein oder mehrere geeignete Koordinatoren für Sicherheits- und Gesundheitsschutz, sogenannte SiGe-Koordinatoren zu bestellen. Im Geschäftsfeld "SiGe-Koordination" bietet KAUB UMWELT CONSULT folgende Leistungen an: