SEMINARE

Kaub Umwelt Consult bietet Fachseminare rund um das Thema „Schadstoffe im Bauwesen“ an.
Die Seminare finden bei den Auftraggebern oder im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen
verschiedener Architektenkammern statt. Die Seminare richten sich an alle Baubeteiligten:
Bauherren und Investoren, Projektentwickler, Baubetreuer und Projektsteuerer,
Architekten und Planer, Generalunternehmer sowie ausführende Bauunternehmen.

LITERATUR

Schadstoffe im Baugrund in Form von Altlasten aber auch schädliche Baustoffe wie Asbest,
Mineralfasern u.v.m. haben in der Bauwirtschaft oft eine große wirtschaftliche Bedeutung.
Die 3. Auflage unseres Fachbuches erläutert mit zahlreichen Abbildungen und Grafiken
die wichtigsten Begriffe und vermittelt so den Baubeteiligten das erforderliche Basiswissen.

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Buchtitel: Schadstoffe im Bauwesen
Autor: Siegmund Kaub
Verlag: Springer Vieweg
Auflage: 3. aktualisierte Auflage
Datum: 1. September 2021
ISBN: 978-3-658-34709-3

FACHBEGRIFFE VON A – Z

Altlasten

Das am 1. März 1999 in Kraft getretene Bundes-Bodenschutzgesetz (§ 2 BBodSchG) definiert Altlasten als : 1. Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (> Altablagerungen) und 2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedürfen (> Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ob es sich bei einem Grundstück um eine Altlast handelt oder nicht, wird auf Grundlage einer gutachterlichen Gefährdungsabschätzung von der zuständigen Altlastenbehörde einzelfallbezogen festgestellt. Nach Altlastenfeststellung wird das oder die betreffenden Flurstücke in ein behördlich geführtes Altlastenkataster aufgenommen. Erbringt der > Sanierungpflichtige gegenüber der zuständigen Behörde den Nachweis der erfolgreichen Sanierung des betroffenen Flurstückes wird die Altlastenfeststellung von der Behörde aufge-hoben und der Katastereintrag gelöscht. Bauherren sollten beachten, dass unabhängig von einer behördlichen Altlastfeststellung bei Bauvorhaben im Rahmen der Erdarbeiten teilweise erhebliche Massen aufgefüllter Böden (Auffüllung) anfallen, die aufgrund ihrer Schadstoffgehalte als belasteter Erdaus-hub vergleichsweise teuer entsorgt werden müssen.

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