SEMINARE

Kaub Umwelt Consult bietet Fachseminare rund um das Thema „Schadstoffe im Bauwesen“ an.
Die Seminare finden bei den Auftraggebern oder im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen
verschiedener Architektenkammern statt. Die Seminare richten sich an alle Baubeteiligten:
Bauherren und Investoren, Projektentwickler, Baubetreuer und Projektsteuerer,
Architekten und Planer, Generalunternehmer sowie ausführende Bauunternehmen.

LITERATUR

Schadstoffe im Baugrund in Form von Altlasten aber auch schädliche Baustoffe wie Asbest,
Mineralfasern u.v.m. haben in der Bauwirtschaft oft eine große wirtschaftliche Bedeutung.
Die 3. Auflage unseres Fachbuches erläutert mit zahlreichen Abbildungen und Grafiken
die wichtigsten Begriffe und vermittelt so den Baubeteiligten das erforderliche Basiswissen.

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Buchtitel: Schadstoffe im Bauwesen
Autor: Siegmund Kaub
Verlag: Springer Vieweg
Auflage: 3. aktualisierte Auflage
Datum: 1. September 2021
ISBN: 978-3-658-34709-3

FACHBEGRIFFE VON A – Z

Sonderabfall

Der Begriff Sonderabfall ist rechtlich nicht definiert. Umgangssprachlich bezeichnen die Begriffe Sonderabfall bzw. Sondermüll Abfälle mit einem besonders großen Gefährdungspotenzial für Mensch und / oder Umwelt. In der Abfallwirtschaft wird der Begriff Sonderabfall oft für Abfälle verwandt, die nach Art, Menge oder Beschaffenheit in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können und die daher auch als > besonders über-wachungsbedürftige Abfälle bezeichnet werden. Sonderabfälle können nicht zusammen mit dem Hausmüll auf einer Hausmülldeponie abgelagert werden sondern bedürfen einer gesonderten Entsorgung auf speziellen Sonderabfalldeponien (SAD) oder in Sonderabfall-Verbrennungsanlagen (SAV). Bei den im Rahmen von Bauprojekten anfallenden Sonderabfällen handelt es beispielsweise um Asbestprodukte, PCB-haltige Abfälle, mit Holzschutzmitteln behandeltes Abbruchholz oder stark öl- kontaminierten Erdaushub. Für die Entsorgung von Bau-Sonderabfällen (besonders über-wachungsbedürftige Bauabfälle) ist ein > Entsorgungsnachweis mit Bestätigung der für die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde erforderlich.

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