SEMINARE

Kaub Umwelt Consult bietet Fachseminare rund um das Thema „Schadstoffe im Bauwesen“ an.
Die Seminare finden bei den Auftraggebern oder im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen
verschiedener Architektenkammern statt. Die Seminare richten sich an alle Baubeteiligten:
Bauherren und Investoren, Projektentwickler, Baubetreuer und Projektsteuerer,
Architekten und Planer, Generalunternehmer sowie ausführende Bauunternehmen.

LITERATUR

Schadstoffe im Baugrund in Form von Altlasten aber auch schädliche Baustoffe wie Asbest,
Mineralfasern u.v.m. haben in der Bauwirtschaft oft eine große wirtschaftliche Bedeutung.
Die 4. Auflage unseres Fachbuches erläutert mit zahlreichen Abbildungen und Grafiken
die wichtigsten Begriffe und vermittelt so den Baubeteiligten das erforderliche Basiswissen.

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Buchtitel: Schadstoffe im Bauwesen
Autor: Siegmund Kaub
Verlag: Springer Vieweg
Auflage: 4. aktualisierte Auflage
Datum: September 2024
ISBN: 978-3-658-45111-0 (print)
ISBN: 978-3-658-45112-7 (eBook)

FACHBEGRIFFE VON A – Z

Zwischenlagerung

Unter Zwischenlagerung versteht man die zeitlich befristete Lagerung von > Abfällen zum Zwecke der späteren Entsorgung. Die Zwischenlagerung von Abfällen ist für die Bauwirtschaft insbesondere dann von Bedeutung, wenn im Rahmen von Bauvorhaben kontaminierte Massenabfälle wie z.B. Bauschutt oder Erdaushub mit schädlichen Verunreinigungen anfallen, die - aus verschiedenen Gründen- nicht direkt entsorgt werden können. Bei einer Zwischenlagerung kontaminierter Bauabfälle am Anfallort sind diese grundsätzlich so bereitzustellen, dass das Wohl der Allgemeinheit insbesondere das Schutzgut Grundwasser nicht beeinträchtigt wird. Die im einzelnen zu treffenden Vorkehrungen sind abhängig von Art und Umfang der Verunreinigungen und umfassen z.B. wasserundurchlässige Bereitstellungsflächen, die Abdeckung der Abfälle zum Schutz gegen Niederschlagswasser oder die kontrollierte Ableitung anfallenden Oberflächenwassers. Die Zwischenlagerung von Bauabfällen zum Zwecke der Beseitigung über einen längeren Zeitraum außerhalb des Anfallortes bedarf der Genehmigung durch die zuständige Abfallbehörde.

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