Umwelt-Ratgeber Bau
Unser Fachbuch „Umwelt-Ratgeber Bau“ erläutert mit einer Vielzahl von Abbildungen
wichtige Begriffe und Definitionen rund um das Thema „Bauen und Umwelt“.
Einen Buchauszug in Form eines Glossars finden Sie hier im Anschluss.
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Buchtitel: Umwelt-Ratgeber Bau |
Unter Bauschutt versteht man mineralisches Material, auch mit geringfügigen Fremdbestandteilen (< 5 Vol.%), das im Rahmen von Neubau, Umbau, Sanierung, Renovierung oder Abbruch von Gebäuden anfällt.
Bauschutt kann je nach seiner Herkunft mit unterschiedlichen Schad-stoffen wie z.B. Ölen, Fetten oder Schwermetallen belastet sein und muss in diesen Fällen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall (Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen) einer gesonderten > Entsorgung zugeführt werden.
Bauunternehmer müssen in ihrer Eigenschaft als Abfallerzeuger beachten, dass Bauschutt, auch wenn keine Belastungen nachweis-bar sind, stets als überwachungsbedürftiger Abfall mit der Pflicht zur Nachweisführung nach §§ 42, 45 KrW-/ AbfG (Vereinfachter Entsorgungsnachweis) einzustufen ist.
Bauschutt